Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2008 RAT/07/2008 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | V 2008/239 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 23 KB | |
![]() | Anlage 01++SATZUNG+Feuerwehr+neu+Gebührentarif 22 KB | |
![]() | Anlage 02++Satzung+FW-Brandschau+neue+Tarife 29 KB |
Beschluss:
a) Die Satzung der Stadt Borken über Leistungen,
Kostenersatz und Gebühren
der Freiwilligen Feuerwehr;
b) Die Satzung der Stadt Borken über die Erhebung
von Gebührung für die
Durchführung der Brandschau und
sonstige Dienstleistungen des
vorbeugenden Brandschutzes
wird beschlossen.
Die Aufwandsentschädigungen für Führungskräfte werden in
Relation zur jeweils gültigen Höhe der Aufwandsentschädigung des
Kreisbrandmeisters festgesetzt und betragen
ab 01.01.2009 für den
Leiter der Feuerwehr: 222,75 mtl. (50 % Kreisbrandm.)
Stellvertr. Leiter der Feuerwehr 111,38 mtl. ( 50 % Leiter Fw.)
Löschzugführer /Jugendfeuerwehrwart 66,83 mtl. (
30 % Leiter Fw.)
Die Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte wird ab 1.1.2009
für Pflichteinsätze auf 7,50
je Std.
und
für kostenpflichtige Einsätze auf 10,00 je Std.
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme