Sitzung: 28.04.2004 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: T 2004/007
Beschluss:
1.)
Die Größe des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets im Bereich der
Abfahrt Reken der A 31 soll auf 48 ha begrenzt werden.
2.)
Zusammen mit der Gemeinde Reken und evtl. der Gemeinde Heiden wird eine
Machbarkeitsstudie, welche die Vor- und Nachteile einer Ansiedlung von Gewerbe
im Bereich der Autobahnauffahrt zum Inhalt hat, in Auftrag gegeben. Die Studie
soll vergleichend den bisher vorgesehenen Standort des interkommunalen
Gewerbeparks auf dem Gebiet der Gemeinde Heiden südlich der L 600 und
westlich der A 31 und einen Standort auf dem Gebiet der Gemeinde Reken
nördlich der L 600 und östlich der A 31 untersuchen.
Die Lage der alternativen Standorte ist aus dem als Anlage 01
beigefügten Lageplan ersichtlich.
Eine Auftragsvergabe sollte zweistufig aufgebaut werden, um nach Abarbeitung des Punktes 4 eine Zwischenbewertung der Standorte hinsichtlich ihrer Machbarkeit vornehmen zu können.
Der Kostenanteil der Stadt Borken beträgt im Falle der Beteiligung der Gemeinde Heiden 50%, ansonsten 60%.
3.)
Vergaben von Grundstücken im zukünftigen interkommunalen Gewerbepark
sollen von den drei Mitgliedskommunen bzw. deren Vertretern in dem für die Vergabe zuständigen Gremium nur einstimmig gefasst werden können. Diese Bestimmung wird Bestandteil der Satzung bzw. des Vertrages, welches die Rechtsform des für die Vergabe von Grundstücken zuständigen Gremiums regelt.
Bürgermeister Lührmann
erläutert die Empfehlungen der interkommunalen Arbeitsgruppe, die auch
Grundlage des Beschlusses werden sollen.
Stv. Börger fragt nach, ob
für den Standort auf Rekener Stadtgebiet bezüglich des hohen Waldflächenanteils
schon Abstimmungen mit dem Forstamt stattgefunden hätten.
Bürgermeister Lührmann
bestätigt, dass Bedenken von Seiten des Forstamtes und entsprechende
Ersatzaufforstungen zu erwarten seien.
Stv. Klemm-Terfort möchte
wissen, ob ein Ausstieg der Gemeinde Heiden zu erwarten sei, welcher eine
funktionierende GmbH in Frage stelle.
Vorsitzender Flinks
verweist daraufhin auf den Bedarf der Stadt Heiden an Gewerbeflächen.
Stv. Saatkamp fragt nach,
ob es neben den zwei genannten Standorten Alternativstandorte gäbe und ob
bereits eine konkrete Bedarfsanalyse an Gewerbeflächen durchgeführt worden sei.
Vorsitzender Flinks
antwortet, dass nur die zwei Standorte am Auffahrtsohr der A 31 zu Debatte
ständen, da eine zusätzliche Auffahrt zur A 31 nicht realisierbar sei.
Bezüglich der Bedarfsermittlung verweist er auf die im Gebietsentwicklungsplan
ausgewiesenen Gewerbeflächen in Grütlohn (ca. 90 ha). Dieser Bedarf sei von der
Bezirksregierung anerkannt worden.
Technischer Beigeordneter Höving betont noch einmal, wie wichtig es sei, dass das Gewerbegebiet ein
Gesicht bekomme. Erst durch die Machbarkeitsstudie könne geprüft werden, was
auf der Fläche möglich sei, so dass auch die Gegner wüssten, worauf sie sich
einlassen.
Stv. Saatkamp fragt nach,
ob das Bundeswehrgelände ein möglicher Alternativstandort sei.
Bürgermeister Lührmann
verweist darauf, dass die Entscheidung des Verteidigungsministers erst im
Spätherbst anstehe.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Stadt Borken die Bundeswehr in der
Stadt halten möchte und der Standort daher nicht in die Diskussion eingebracht
werden solle.
Abstimmungsergebnis:
Annahme bei einer Enthaltung