Sitzung: 28.04.2004 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: V 2004/049
Beschluss:
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes BO 65 Weseler Straße mit Begründung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt.
Außerdem wird beschlossen, den
Plan und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Stv. Kindermann lehnt die
Änderung des Bebauungsplanes für ihre Fraktion ab, da eine Solarsiedlung nach
wie vor für sinnvoll gehalten werde.
Stv. Ebbing befürwortet
die geplante Änderung, da sich die Stadt Borken dem Bedarf anpassen müsse.
Auch Stv. Klemm-Terfort sieht in Borken keinen Bedarf an
Solarbebauung. Die Entwicklung des Baugebietes dürfe daher nicht aufgehalten
werden. Das Thema Solarsiedlung könne bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt
aufgegriffen werden.
Technischer Beigeordneter Höving weist darauf hin, dass die Stadt Borken bereits vor Jahren von der
Solarsiedlung Abstand genommen habe. Problematisch sei die Beschränkung auf
Hausgruppen und Doppelhäuser. Die Vermarktung der solarunterstützten
Einfamilienhausgrundstücke sei dagegen erfolgreich verlaufen.
Stv. Saatkamp bedauert,
dass die Solarsiedlung nicht wie geplant umgesetzt werden könne. Sie regt an,
mit den Investoren Gespräche zu führen, ob sie sich eine solarunterstützte
Bebauung vorstellen könnten.
Technischer Beigeordneter Höving entgegnet, dass die Beratungsgespräche geführt wurden, jedoch kein
Interesse vorhanden wäre.
Stv. Zurhausen weist noch
einmal darauf hin, dass die Mehrkosten für eine Solarbebauung für die meisten
Bauherren im Moment nicht finanzierbar seien.
Vorsitzender Flinks
beendet die Diskussion mit dem Hinweis, dass an dieser zentralen Stelle im
Baugebiet eine brache Fläche nicht länger wünschenswert sei und das Grundstück
daher für eine andere Bebauung freigegeben werden solle.
Abstimmungsergebnis:
Annahme bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung