Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.04.2019 UPA/03/2019 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | V 2019/096 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Vorlage 244 KB |
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss begrüßt die Entwicklung
eines kalten Nahwärmenetzes und stimmt diesem Vorhaben zu.
Herr Prof. Giel und Herr
Nienhaus stellen anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die
Funktionsweise eines kalten Nahwärmenetzes vor.
Stv. Wingerter fragt nach der entstehenden Raumtemperatur.
Herr Prof. Giel erläutert, dass es so warm werde, wie der
Kunde dies wünsche. Die Raumtemperatur hänge nicht vom Netz ab. Problematisch
werde es erst dann, wenn langfristig sehr viel warmes Wasser nachgefragt werde.
Ab höheren Warmwassertemperaturen sei das System weniger effizient. Daher werde
eine Flächenheizung in Form einer Fußbodenheizung benötigt.
Technischer Beigeordneter Kuhlmann ergänzt, dass eine Delegation der Stadt und
der Stadtwerke den Ort Schifferstadt besucht habe, wo ein entsprechendes Netz
bereits umgesetzt worden sei. Dort habe man vier Häuser besucht und die
Anlieger befragt, ob das System funktioniere. Das System werde dort als sehr
angenehm empfunden.
Stv. Kranenburg hinterfragt, wie sich ein Haus mit einem
kalten Nahwärmenetz von einem Haus mit Gasheizung unter Berücksichtigung des
deutschen Energiemixes im Hinblick auf den CO²-Ausstoß unterscheide.
Herr Prof. Giel antwortet, dass die Art der
Ernegieerzeugung im Vergleich zur Biomasseheizung wenig schlechter ist. Im
Übrigen sei das System mit einem Primärengergiefaktor von 0,5 anstelle von 0,9
bei üblicher Energieerzeugung deutlich besser als Gas oder Öl.
Stv. Niemeyer bittet um Erläuterung, wie das Projekt bei
den Stadtwerken vor Ort tatsächlich umgesetzt werde.
Herr Niehaus erklärt, dass die Stadtwerke ein
Contractingsystem planen. Dies bedeute, dass die Stadtwerke die Wärmepumpen
kaufen und diese den Kunden für 15 Jahre zur Verfügung stellen, sodass die
Kosten für die Kunden planbar seien. Die Installation erfolge durch
ortsansässige Handwerker.
Stv. Richter erklärt, dass das kalte Nahwärmenetz eine
konsequente Fortsetzung der klimagerechten Planung ist. Er möchte wissen, ob es
ein technischer Ansatz wäre, dass im Bereich der Straßen in 1,00 m bis 1,20 m
Tiefe horizontale Kollektoren verlegt werden, um so Kosten zu sparen.
Herr Prof. Giel erläutert, dass es sich hier um eine
kombinierte Maßnahme handele. Die Anbindungsleitung sei bereits ein
horizontaler Kollektor. Es mache keinen Sinn, den Kollektor durch die Straße zu
ziehen, da die Leitungen überdimensioniert ausgelegt seien, damit jede Pumpe
genug Druck aufbauen könne. Die Energie aus der Straße werde bereits
aufgenommen. Der Vorteil der Tiefenbohrung liege in der Versorgungssicherheit
zu Spitzenzeiten, da durch Tiefenbohrungen dann mehr Leistung zur Verfügung
stehe als bei einem reinen Flächenkollektor.
Stellvertretender Vorsitzender Kindermann fragt, ob es sein könne, dass der letzte
Anlieger nicht mehr genügend Energie erhalte.
Herr Prof. Giel erklärt, dass es eine große Durchströmung
im Netz gebe, sodass für jeden Anlieger genug Energie vorhanden sei.
Stv. Wingerter möchte wissen, in welcher Tiefe die Sonden
verlegt würden.
Herr Prof. Giel sagt, dass die Sonden in ca. 100 m Tiefe
verlegt würden.
Stv. Tautz fragt, wie viele Sonden für das
Schmeing-Gelände gebohrt werden müssten.
Herr Prof. Giel erläutert, dass voraussichtlich 2.400
Bohrmeter und damit 24 Sonden á 100 m, verlegt werden müssten.
Stv. Richter stellt dar, dass die Kosten sinken, je mehr
Anschlussnehmer vorhanden seien. Er fordert, dass Gespräche mit dem Investor
für die Altenwohnanlage geführt werden, damit diese ebenfalls angeschlossen
werden könne. Zudem solle auch für den äußeren Ring des Geländes nach einer
Möglichkeit gesucht werden, damit auch diese Anlieger an das kalte Nahwärmenetz
angeschlossen werden könnten.
Herr Niehaus sagt, dass mit dem Investor der
Altenwohnanlage bereits Gespräche geführt worden seien. Es würden weitere
Sonden im Bereich des Parkplatzes der Anlage installiert. Grundsätzlich sei es
besser, je mehr Anlieger an das System anschließen. Allerdings sollten zunächst
nur die 47 verpflichteten Anlieger sowie die Altenwohnanlage an das Netz
angeschlossen werden.
Herr Prof. Giel ergänzt, dass das Netz effizienter werde,
wenn es wachse. Grundsätzlich könnten auch die äußeren Anlieger ohne Probleme
angeschlossen werden. Ggf. solle der Markt entscheiden, ob diese anschließen
oder nicht.
Stv. Richter fordert für diesen Fall den Abschluss von
Grunddienstbarkeiten, um einen Anschluss der äußeren Grundstücke an das Netz zu
ermöglichen.
Stv. Niemeyer fragt, ob es möglich sei, an das Netz
weitere Sondenfelder anzuschließen, wenn sich zeige, dass dieses nicht mehr
ausreichend sei.
Herr Prof. Giel erklärt, dass das Netz durch weitere
Sondenfelder erweiterbar sei und die Sondenleitungen aufgrund unnötiger Dämmung
sehr günstig zu verlegen seien.
Abstimmungsergebnis:
Annahme mit
19 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen