Fachabteilungsleiter Klein-Bösing
teilt mit, das gestern die mündliche Verhandlung im
Normenkontrollverfahren WE 8b vor dem OVG Münster stattgefunden
habe. Die Normenkontrollklage wurde abgewiesen. Die Wirksamkeit des
Bebauungsplanes wurde seitens des Senats, bis auf die Festsetzung
hinsichtlich des Schallschutzes (Verkehrslärm der Stellplätze,
Anlieferungsverkehr) bestätigt. Die Frage hätte in das
Baugenehemigungsverfahren verlagert werden müsse, da im
Bebauungsplanverfahren keine Ermächtigungsgrundlage gegeben ist.
Die Klage gegen die Baugenehmigung liegt noch beim VG Münster.